Der Registrant des betreffenden Domänennamens erklärt insbesondere, dass er selbst verantwortlich ist:

  1.  die Staatsangehörigkeit eines der Länder der Europäischen Union besitzen oder ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben Europäischer Wirtschaftsraum (SEHE), im Vatikanstaat, in der Republik San Marino oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Falle der Eintragung für eine natürliche Person);
  2. in einem der Länder der Europäischen Union niedergelassen sein Europäischer Wirtschaftsraum (SEHE), im Vatikanstaat, in der Republik San Marino oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Falle einer Registrierung für eine andere Organisation);
  3. zu wissen und zu akzeptieren, dass die Registrierung und Verwaltung eines Domänennamens den "Regeln für die Zuteilung und Verwaltung von Domänennamen in der Europäischen Union" unterliegt. ccTLD.it" und die "Regeln für die Streitbeilegung in der ccTLD.it" und ihre späteren Änderungen;
  4.  das Recht zur Nutzung haben und/oder rechtliche Verfügbarkeit des Namens Domänennamen zu beantragen und nicht die Rechte Dritter durch einen solchen Antrag zu verletzen;
  5.  sich bewusst zu sein, dass es für die Eingabe von personenbezogenen Daten in die Datenbank der zugewiesenen Domänennamen und deren mögliche Verbreitung und Zugänglichkeit über das Internet erforderlich ist, die ausdrückliche Zustimmung durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen auf der Grundlage der nachstehenden Informationen zu erteilen. Auf der Website des Registers (http://www.nic.it) das Dokument 'Die Politik des .it-Registers bezüglich der Whois-Datenbank";
  6.  zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, dass das Register im Falle einer fehlerhaften oder falschen Erklärung in diesem Antrag den Domänennamen unbeschadet weitergehender rechtlicher Schritte unverzüglich widerruft. In diesem Fall können aus dem Widerruf keine Ansprüche gegen das Register abgeleitet werden;
  7.  zur Entlastung des Registers von jegliche Haftung, die sich aus der Zuteilung und Verwendung des Domänennamens durch den Antragsteller ergibt;
  8. zur Annahme der Italienische Rechtsprechung und die Gesetze der italienischen Staatsordnung.
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